Wenn die Kammer bei der Werbung mitredet
Egal, ob Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Apotheker oder rechtsberatend wie Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder entwerfend, messend wie Architekt und Ingenieur oder gestaltend wie Journalist, Dolmetscher, Werbetexter, Magier oder (Graphik-/Produkt-) Designer und Modeschöpfer: Sie alle sind Freiberufler – und sie alle müssen werben - auch im digitalen Umfeld.
Doch insbesondere bei den sogenannten verkammerten Freien Berufen wie
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Psychotherapeuten
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
- Architekten, Beratende Ingenieure
gelten besondere berufsrechtliche Werberegelungen und auch die Kollegen aus der Kammer „reden ein Wörtchen mit“.
Das gilt bei der Außendarstellung z.B. Praxisschild, Werbebroschüre, Website, Visitenkarte und insbesondere für das Führen von (ausländischen) akademischen Graden, Berufs- und Hochschulbezeichnungen und auch bei den Themen E-Health und E-Consulting.
Ob E-Health oder E-Consulting: |
Werbung spezial: Prof., Dr. h.c. & Co. |
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Doch auch bei Themen wie Telemedizin, E-Health und Medizin-Apps etwa im Gesundheitswesen oder Online-Beratungen wird von den jeweiligen Kammern häufig die berufsrechtliche Zulässigkeitsfrage gestellt. Wir stehen Ihnen mit unseren Antworten zur Seite.
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Viel Feind, viel Ehr´ - umgekehrt gilt dasselbe: viel Ehr´, viel Feind und Neid!
Immer wieder können Fragestellungen nach der Berechtigung zum Führen des betreffenden Titels auftauchen. Bei der Beantwortung dieser Frage gegenüber den öffentlichen Stellen stehen wir Ihnen zur Seite. Das gilt auch anderes herum, wenn Sie gegenüber einem Kollegen oder einem anderen den Verdacht des ghost writing oder des Plagiats haben - dann helfen wir Ihnen gegen das unrechtmäßige Führen des akademischen Grades.
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Unsere Kompetenz
Rechtliche Hilfe bei:
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Unsere Kompetenz
Unsere Beratungstätigkeit in diesem Leistungsspektrum umfasst insbesondere anwaltliche Gutachtertätigkeit zur Bestätigung Ihrer Berechtigung - oder eben der fehlenden Berechtigung eines anderen - wie auch etwaige strafrechtliche Verteidigung bzw. Verfolgung. Beispiele aus unserem Leistungsspektrum Akademische Grade und Titel:
Dabei berücksichtigen wir immer die jeweiligen länderspezifischen Eigenarten in den einzelnen Bundesländern. |
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